Wer wir sind
Wir sind ein Architekturbüro mit Ziviltechnikerbefugnis.
Die Ziviltechniker/innen
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind (...)
Stärken der Ziviltechniker/innen
Auftraggeber/innen profitieren von
- Hoher Sachkenntnis: Die Ziviltechniker/innen planen das, was für viele Auftraggeber “einmal im Leben” vorkommt, “täglich”. Sie gewährleisten kompetente und innovative Lösungen.
- Verpflichtende Weiterbildung und Arbeiten am Stand der Technik.
- Unabhängigkeit: Die Ziviltechniker/innen sind ihren Auftraggeber/innen und den einschlägigen Gesetzen verpflichtet. Frei von Lieferinteressen sucht er nach den optimalen Lösungen und sorgt auch für die kostengünstige Umsetzung. Das haben auch Vergleiche großer institutioneller Auftraggeber bestätigt: Die Beauftragung von Planenden, die die Vergabe der weiteren Bau- und Lieferleistungen abwickelt, ist kostengünstiger als der Komplettanbieter, der “alles kann”, aber nirgendwo wirklich Spezialist ist.
- Verschwiegenheitspflicht: Ziviltechniker/innen sind gesetzlich zur Geheimhaltung aller Details, die sie im Zuge der Auftragsabwicklung erfahren, angehalten.
- Flexibilität: Planung ist eine sehr persönliche Dienstleistung, das Gegenteil von Massenfertigung. Auftraggeber/innen bekommen eine Lösung, die für ihre Verhältnisse maßgeschneidert ist und auf seine individuellen Bedürfnisse eingeht.
- Gesetzlich geregelte Parteienvertetung: Keine Sorge um Vollmachten, kein langes Suchen nach der aktuellen Rechtslage und dem Stand der Technik – dafür stehen die befugten und beeideten Expert/innen. Im Verwaltungsverfahren sind die Ziviltechniker/innen oft die einzige Schnittstelle zwischen dem Fachwissen des Technikers und dem Regelungsgeflecht, in dem die Juristen zu Hause sind.
- Öffentliche Urkundsfunktion: Anstatt der Behörde halten die Ziviltechniker/innen den Status quo objektiv und glaubhaft fest. Nicht umsonst wird hierfür gerne der Begriff “technischer Notar” verwendet.
[Quelle: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten.]